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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Auch in diesem Monat liefern wir Ihnen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z - sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

 

  • Personenversicherung

Krankenversicherung

Erhöht ein privater Krankenversicherer den Beitrag eines einzelnen Tarifs innerhalb eines Versicherungsvertrags, so hat der Versicherte das Recht, den gesamten Vertrag zu kündigen.

OLG Bremen,

Urteil vom 6.2.2014, Az. 3 U 35/13; Abruf-Nr. 140783

Der VN gilt als im Notlagentarif versichert, solange der Vertrag ruht (§ 193 Abs. 7 VVG). Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass sich der Vertrag bei deren Inkrafttreten am 1. August 2013 im Stadium des Ruhens befand. Dies ist jedoch bei einer Krankenversicherung nicht der Fall, wenn diese durch Kündigung beendet worden ist.

LG Dortmund,

Urteil vom 19.12.2013, Az. 2 O 315/13; Abruf-Nr. 140784

Unrichtige Angaben des VN über Vorerkrankungen berechtigen den Versicherer nicht immer zur Anfechtung des Vertrags. Ein Täuschungsvorsatz ist nicht bewiesen, wenn der VN zwar nicht angegeben hat, dass er drei Monate medikamentös wegen einer Prostatavergrößerung behandelt wurde, er jedoch bei Vertragsschluss angenommen hat, dass mit der Prostata nunmehr alles in Ordnung ist. Gleiches gilt für die Einnahme von Viagra, wenn der VN überzeugend dargelegt hat, dass er dessen Einnahme nicht als eine „Behandlung“ oder „Untersuchung“ im Sinne der Gesundheitsfragen angesehen hat.

LG Dortmund,

Urteil vom 8.11.2013,

Az. 2 O 452/12; Abruf-Nr. 133674

Ein privat krankenversicherter VN muss Rechnungen, die er beim Krankenversicherer einreicht, prüfen, ob die tatsächliche Behandlung abgerechnet wird. Hat der VN auch nur leicht fahrlässig nicht bemerkt, dass in der Arztrechnung nicht erbrachte Behandlungen abgerechnet wurden, kann der Versicherer die Erstattungsleistungen zurückverlangen.

AG München,

Urteil vom 4.7.2013, Az. 282 C 28161/12; Abruf-Nr. 140785

Verständigt der VN bei einer Erkrankung im Ausland die Notrufzentrale des Versicherers nicht, muss er beweisen, dass und woran er tatsächlich erkrankt ist und dass die medizinische Behandlung notwendig war.

AG München, Urteil vom 27.2.2013, Az. 273 C 32/13; Abruf-Nr. 140786

Lebensversicherung

Ein Fondskonzept, das durch Erwerb von LV-Policen auf dem Sekundärmarkt darauf angelegt ist, eine Rendite durch möglichst frühzeitiges Versterben der Versicherten zu erzielen, verstößt nicht ohne Weiteres gegen die guten Sitten.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2013,

Az. 19 U 64/13;

Abruf-Nr. 140787

Bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Zahlung eines Einmalbeitrags in einen „Pool mit garantiertem Wertzuwachs“ muss der Versicherer den Anleger auch über das Glättungsverfahren und die poolübergreifende Reservenbildung näher informieren.

OLG Frankfurt am Main,

Urteil vom 4.9.2013, Az. 7 U 135/12; Abruf-Nr. 140788

Unfallversicherung

Das durch Sonnenstrahlen veranlasste ruckartige Abwenden des Kopfes ist kein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes, eine unfreiwillige Gesundheitsbeschädigung hervorrufendes Ereignis im Sinne der AUB 2002.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.3.2013, Az. 5 U 343/12, Abruf-Nr. 140578

Hat der Unfallversicherte eine Tür aus eigener Kraft heraus angehoben und die Verletzung seines Handgelenks durch diesen Hebevorgang und die dadurch aufgewendete Kraft erlitten, greift der erweiterte Unfallbegriff in den AUB.

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.6.2013, Az. 7 U 98/12; Abruf-Nr. 133261

 
  • Sachversicherung

Betriebshaftplichtversicherung

Wird in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Landwirts eine Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden zum Betrieb eines Legehennenstalls mit Auslaufflächen nicht ausdrücklich erwähnt, umfasst der versicherte Betrieb eine solche Verpachtung auch dann nicht, wenn sie branchenüblich ist.

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.1.2014,

Az. 5 U 45/13;Abruf-Nr. 140789; nicht rechtskräftig

Ertragsausfallversicherung

Die Klausel in § 6 Nr. 3 Satz 3 AVB einer Ertragsausfallversicherung, wonach wirtschaftliche Vorteile, die sich als Folge des Unterbrechungsschadens innerhalb der Unterbrechungszeit ergeben, billigerweise zu berücksichtigen seien, rechtfertigt die Anrechnung von Krankentagegeld nicht, das während des Unterbrechungszeitraums gezahlt wurde.

LG Berlin, Urteil vom 16.4.2013, Az. 7 S 5/13;

Abruf-Nr. 140790

Haftpflichtversicherung

Für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers fehlt es regelmäßig am rechtlichen Interesse. Etwas anderes kann allenfalls bei der Gefahr des Verlusts des Deckungsanspruchs bzw. bei einer dem Verlust gleichstehenden Ungewissheit gelten.

OLG Naumburg, Urteil vom 25.7.2013,

Az. 2 U 23/13; Abruf-Nr. 132973

Kfz-Versicherung

Nach einem Unfall besteht kein Anspruch auf Ersatz unverhältnismäßig hoher Mietwagenkosten bis zur Neubeschaffung, wenn eine Notreparatur erkennbar möglich ist.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.2.2014,

Az. 13 U 213/11; Abruf-Nr. 140732

Beschädigt der VN seinen Pkw beim Ausparken rückwärtsfahrend an einer Säule und bei nochmaligem Rückwärtsfahren ein zweites Mal, liegt ein einheitlicher Versicherungsfall vor.

AG Traunstein, Urteil vom 27.11.2013,

Az. 311 C 1104/13; Abruf-Nr. 140089

Warenkreditversicherung

Der AGB-Inhaltskontrolle nicht stand hält die Anrechnungsklausel in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung“ (AVB), wonach Beträge, die nach Beendigung des Versicherungsschutzes eingehen, unabhängig von abweichenden Tilgungsbestimmungen auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet werden.

BGH,

Urteil vom 22.1.2014,

Az. IV ZR 344/12; Abruf-Nr. 140791

 

 

Weiterführender Hinweis

  • Wer nach diesem ersten Überblick tiefer einsteigen möchte, findet alle Urteile im Volltext auf wvm.iww.de. Geben Sie dazu in den Suchschlitz (oben rechts auf der Website) die genannte sechsstellige Abruf-Nr. ein.
Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 19 | ID 42637761