28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Personalmanagement
In Deutschland gilt ab dem 1. Januar 2015 ein genereller gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde. Nachfolgend erfahren Sie, bei welchen Arbeitsverhältnissen in Ihrem Maklerunternehmen der Mindestlohn eine Rolle spielt und warum es gravierende Folgen haben kann, wenn Sie den Mindestlohn nicht zahlen.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Kapitalvermögen
Anleger, die vom Finanzamt für das Jahr 2013 einen Verlustfeststellungsbescheid über noch nicht verrechnete „Altverluste“ aus Kapitalvermögen erhalten (haben), dürfen diesen Verlust ab dem Jahr 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG verrechnen. Weil die wenigsten Steuerzahler solche Gewinne erzielen werden, ist für sie ein Musterprozess beim BFH von großer Bedeutung. Der BFH wird dort klären, ob es auch für die Jahre ab 2014 zulässig ist, ...
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2015 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ neu gestaltet. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich wichtige Änderungen.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Terminübersichten
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten clevere Steuerzahler unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Mit der folgenden Übersicht haben Sie alle Lohnsteuer- und Sozialabgabentermine des Jahres 2015 im Griff.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Arbeitgeberleistungen
Gutscheine für Waren- und Dienstleistungen, die Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen, bleiben bis zu einem Bruttobetrag von 44 Euro im Monat steuerfrei. Das bleibt auch nach dem Inkrafttreten der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 so. Nichtsdestotrotz sollten Sie auf eine Neuregelung in den LStÄR jetzt schon reagieren.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Geringfügige Beschäftigung
Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und die dadurch zum Minijobber mutiert wären, wurde eine Bestandsschutzregelung geschaffen, die zum 31. Dezember 2014 ausläuft. Handlungsbedarf besteht bei diesen Arbeitnehmern.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Bilanz
Die steuerlichen Grundsätze zur Bildung einer gewinnmindernden Rückstellung für die Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungsverträge durch einen Versicherungsvermittler gelten auch bei dynamischen Lebensversicherungsverträgen. Das hat der BFH jetzt klargestellt.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Honorarberatung
Wann dürfen Versicherungsmakler Dienstleistungen gegen Honorar erbringen? Hier ist zwischen reinen kaufmännischen Dienstleistungen zu unterscheiden, für die die Vereinbarung eines Honorars zulässig ist, und solchen Dienstleistungen, die der Makler als Vermittler und Berater in Versicherungsfragen erbringt, für die er außerhalb von § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO kein gesondertes Honorar vereinbaren darf.
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Kapitalvermögen
Haben Anleger 2014 bei einer Bank Verluste aus Kapitalvermögen erzielt und bei einer anderen Bank Gewinne, können sie die steuersparende Verrechnung nur durch Abgabe einer Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2014 erreichen. Dazu benötigen Sie aber eine Verlustbescheinigung von ihrer Bank. Diese müssen Sie bis zum 15. Dezember 2014 beantragen. Stellen Anleger den Antrag zur Verlustbescheinigung später, darf die Bank die Verluste nicht mehr bescheinigen. Dann können sie diese Verluste ...
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28.11.2014 · Fachbeitrag aus WVM · Finanzdienstleistungen
Wollen Sie als Kapitalanlagevermittler (§ 34f GewO) von der „Alte-Hasen-Regelung“ profitieren, müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine lückenlose Vorlage von MaBV-Prüfberichten nachweisen. Haben Sie die Berichte nicht jährlich erstellen lassen und dem Gewerbeamt bis zum Ende des Folgejahre eingereicht, ist noch nichts verloren: Sie können die Berichte nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) nachträglich vorlegen.
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