22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung in Ihrem Maklerbüro führen bei Ihren Mitarbeitern zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie die 110-Euro-Freigrenze überschreiten. Der BFH hält diese Freigrenze zumindest für das Jahr 2007 noch f ür angemessen. Er hat jedoch der Finanzverwaltung den Auftrag erteilt, die Freigrenze „alsbald“ anzupassen.
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22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Auch in diesem Monat liefern wir Ihnen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse ...
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die unzureichenden Angaben im Fahrtenbuch durch vom Arbeitgeber stammende Listen und Ausdrucke des Terminkalenders ergänzt und vervollständigt.
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Der Beweis des ersten Anscheins, der für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw spricht, ist nach Ansicht des BFH entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Bauherrnhaftpflichtversicherung
Vergibt ein Bauherr sämtliche Gewerke an andere Unternehmen, können ihn dennoch Ansprüche aus dem Bereich des Nachbarrechts treffen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH und macht deutlich, wie wichtig eine ...
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Ein Leser fragt: Der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung ist gestorben. Hat die Witwe als Erbin ein außerordentliches Kündigungsrecht?
22.03.2013 · Fachbeitrag ·
Unfallschadenregulierung
Wenn bei einem Haftpflichtschaden ein rechnerischer Reparaturschaden (Reparaturkosten plus gegebenenfalls Wertminderung ist kleiner als Wiederbeschaffungswert minus Restwert) entstanden ist, das Fahrzeug unrepariert in Zahlung gegeben und ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gekauft wird, muss der Versicherer die in den Reparaturkosten steckende Mehrwertsteuer erstatten. Das hat der BGH entschieden.