02.08.2012 · Fachbeitrag ·
Social Media
Für Versicherungsmakler ist es heutzutage unverzichtbar, sich mit sozialen Netzwerken, auch Social Media genannt, zu beschäftigen und diese in Marketing- und Vertriebsaktivitäten einzubinden. Bei der Nutzung müssen Sie und Ihre Mitarbeiter allerdings – und das wird oft übersehen – bestimmte Rahmenbedingungen einhalten. Social Media Guidelines in Ihrem Unternehmen sind unverzichtbar, um die rechtlichen Risiken zu begrenzen.
31.07.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Mehrere Makler unter den Lesern des Wirtschaftsdienstes möchten ihren Mitarbeitern monatlich einen Gutschein von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Sie möchten dazu die Gestaltungen nutzen, die der ...
31.07.2012 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen regelmäßig die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse ...
31.07.2012 · Nachricht · Reiserücktrittsversicherung
Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen, da dann eine „unerwartete schwere Erkrankung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegen kann. Das hat das AG München entschieden.
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30.07.2012 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln. Diese Pflicht betrifft vorwiegend Gewerbetreibende und Freiberufler.
30.07.2012 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Entnehmen Sie mehr aus Ihrem Betriebsvermögen, als Sie Ihrem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt haben (Überentnahmen), sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nur noch anteilig abziehbar.
30.07.2012 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Der Darlehensvermittler muss im mehrstufigen Vermittlungsverhältnis den Verbraucher-Darlehensnehmer nicht über die Provisionen aufklären, die ein zwischengeschalteter weiterer Vermittler vom Darlehensgeber erhält. Das hat der BGH zu dem bis zum 10. Juni 2010 geltenden § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB entschieden und den Darlehensvertrag für wirksam erklärt.