16.05.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Die Auszahlung einer Deckungsrückstellung aus einer Direktversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das BSG entschieden.
16.05.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Wahlleistungen dürfen nicht aus dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur (privaten) Kranken- und Pflegeversicherung herausgerechnet werden. Auf diesem Standpunkt steht die OFD Koblenz.
16.05.2012 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Ein Unternehmer darf zwar selbst entscheiden, welche Ausgaben er für seinen Betrieb tätigt. Wer aber einen Luxus-Sportwagen – beispielsweise einen Ferrari Spider – dem Betriebsvermögen zuordnen will, muss dem ...
16.05.2012 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Beim Einkommensvergleich, der für die Verweisbarkeit eines Malers auf eine andere zumutbare berufliche Tätigkeit geboten ist, ist nach Ansicht des BGH das Nettogehalt und das saisonal gezahlte Arbeitslosengeld I zu berücksichtigen. Da sich im Urteilsfall eine Einkommenseinbuße von weniger als 20 Prozent ergab und der Versicherer in seinen AVB die unzumutbare Einbuße erst ab 20 Prozent vorgesehen hat, muss der Maler diese hinnehmen.
Schwerpunkt
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10.05.2012 · Fachbeitrag ·
Haftung
Als Makler setzen Sie laufend Personen ein, die für Sie vermitteln oder auf andere Weise für Sie tätig werden. Wer den Vorteil der Arbeitsteilung für sich in Anspruch nimmt, muss auch bereit sein, deren Nachteile zu ...
Schwerpunkt
Beitrag
09.05.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Wird die Kapitalleistung aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung an einen Hinterbliebenen ausgezahlt, unterliegt die Einmalzahlung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung.
09.05.2012 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Auf Altersteilzeitbeschäftigte sind die für Teilzeitbeschäftigte getroffenen Sonderregeln zur Berechnung der Betriebsrente nicht anwendbar. Vielmehr richtet sich die Berechnung der Betriebsrente nach der für Vollzeitbeschäftigte in der Versorgungsordnung getroffenen Grundregelung. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des BAG.