05.08.2019 · Nachricht ·
Umgang mit dem Finanzamt
Im Steuerrecht gibt es keine „betriebliche Übung“. Das Finanzamt darf deshalb den gleichen Sachverhalt im einen Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben. Selbst wenn das Finanzamt etwas ein Jahrzehnt lang gleich beurteilt hat, darf es wegen des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung im elften Jahr davon abweichen. Diese Meinung vertritt das FG Niedersachsen (Urteil vom 20.03.2019, Az. 9 K 125/18, Abruf-Nr. 208941 ).
02.08.2019 · Fachbeitrag ·
Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) spielt es in der Praxis eine große Rolle, ob sie als beherrschend oder nicht beherrschend eingestuft werden. Doch oft wird in der Praxis bei den Begrifflichkeiten nicht genau ...
01.08.2019 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Eine unfallbedingte Verletzung, die nicht zur Fahruntüchtigkeit führt, hindert nicht den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, entschied das AG Donaueschingen.
31.07.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Bei Unternehmern, die ihren Gewinn mittels Vier-Drei-Rechnung ermitteln, war ein Steuersparmodell besonders beliebt: Man least ein Betriebsfahrzeug, leistet eine hohe Sonderzahlung und ermittelt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung. Wegen der Kostendeckelung fällt der geldwerte Vorteil dann sehr niedrig aus. Die Finanzverwaltung spielt da jetzt nicht mehr mit.
31.07.2019 · Nachricht ·
Elektromobilität/Kfz-Kosten
Ein Leser fragt, woraus sich ergibt, dass bei Elektro-und Hybridelektrofahrzeugen die halbierte Bemessungsgrundlage auch bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt.
30.07.2019 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Spazierengehen in einer Arbeitspause stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt jemand hierbei, ist dies kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das LSG Hessen ...
26.07.2019 · Fachbeitrag ·
Nießbrauch
Der Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Vermögen schon zu Lebzeiten auf potenzielle Erben zu übertragen, dem Vorbehaltsnießbraucher bzw. Erblasser jedoch auch künftig die Grundstückserträge zu sichern. Vorsicht ist aber geboten, wenn ein Mietobjekt nur einem Ehegatten gehört, dieser es jedoch auf einen Abkömmling unter Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten der Eheleute überträgt.