09.08.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, Az. L 6 U 1695/18, Abruf-Nr. 202745 ).
09.08.2018 · Fachbeitrag ·
Honorarberatung
Die Vermittlung eines Tarifwechsels in der privaten Krankenversicherung (PKV) gegen eine nur im Fall des Tarifwechsels zu zahlende Vergütung ist zulässig. Sie ist einem Versicherungsmakler als rechtsdienstleistende ...
Schwerpunkt
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09.08.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Welche Folgen hat es, wenn der Versicherer im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) Gesundheitsfragen stellt und eine missverständliche Gesundheitserklärung einfordert? Damit hat sich das OLG Karlsruhe ...
09.08.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Fährt ein Beschäftigter frühzeitig von zu Hause los, um vor Arbeitsbeginn noch einen auf dem direkten Weg liegenden Waschsalon aufzusuchen, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Das gilt auch, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2018, Az. L 8 U 4324/16, Abruf-Nr. 202743 ).
06.08.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
In Maklerunternehmen gibt es unterschiedlichste Gestaltungen hinsichtlich der Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones. Ein genauer Blick auf die Gestaltung ist notwendig. Denn auch die lohnsteuer- und ...
03.08.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Spendieren Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen 44-Euro-Tankgutschein, müssen Sie auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des FG ...
03.08.2018 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund stellt am Ende eines Statusfeststellungsverfahrens fest, ob ein selbstständiges oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit oder mit der Bekanntgabe der Entscheidung, wenn ein Krankenversicherungsschutz vorliegt. Wie ein solcher privater Krankenversicherungsschutz ausgestaltet sein muss, hat jetzt das BSG geklärt.