28.07.2020 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement/Urlaub
Nach Auffassung des BAG verfallen nicht genommene Urlaubstage bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Verfall nicht hinweist oder ihn nicht dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen? Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers? Das BAG hat dem EuGH diese Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
28.07.2020 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Braucht der unfallgegnerische Haftpflichtversicherer viel Zeit, um die Haftungslage zu klären, und hat der Geschädigte ihn im Sinne der Warnpflicht informiert, dass er die Schadenbeseitigung nicht vorfinanzieren kann, ...
27.07.2020 · Fachbeitrag ·
Anhängerversicherung
Neben der mit einigem Getöse verbundenen Änderung der Straßenverkehrsordnung StVO (Stichwort: Verschärfte Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen, Formfehler) wurde mit Wirkung zum 14.07.2020 auch eine Änderung ...
27.07.2020 · Nachricht ·
Umgang mit dem Finanzamt
Die Einreichung der Steuererklärung bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt wahrt nicht die Erklärungsfrist. Das hat der BFH entschieden und sich damit der von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung entgegengestellt (BFH, Urteil vom 13.02.2020, Az. VI R 37/17, Abruf-Nr. 216563 ).
23.07.2020 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Auch in der Kaskoversicherung sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ anzuwenden, entschied das AG Hagen. Denn der Versicherungsnehmer hat auf die Vorgänge in der Werkstatt keinen Einfluss, wenn er sein ...
22.07.2020 · Nachricht ·
Altersversorgung/Krankenversicherung
Der Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird nicht verlassen, wenn ein Erbe eine Direktversicherung weiterführt, nachdem er gesetzlich in die Stellung als VN durch Gesamtrechtsnachfolge eingerückt ist, ohne dass ...
22.07.2020 · Nachricht ·
Altersversorgung
Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 EStG dar. Das gilt auch dann, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zinsersparend früher abzulösen. Das hat der BFH klargestellt.