15.02.2018 · Nachricht ·
Bausparen
Bausparkassen leisten im Zusammenhang mit der Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen oft Entschädigungszahlungen an die Bausparer. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun klargestellt, dass diese Entschädigungszahlungen zu versteuern sind.
15.02.2018 · Nachricht ·
Kapitalanlagen
Der endgültige Ausfall einer privaten verzinslichen Darlehensforderung führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das hat der BFH entschieden.
Schwerpunkt
Beitrag
15.02.2018 · Fachbeitrag ·
Maklerwechsel
Bei einem Maklerwechsel stellt sich regelmäßig die Frage, ob und wann der übernehmende Makler Courtage erhält bzw. ob der abgebende Makler eine vom übernehmenden Makler geforderte Aufteilung der Courtage ...
15.02.2018 · Nachricht ·
Bausparen/Lohnsteuer
Üblicherweise verzichten Bausparkassen ganz oder teilweise auf ihre Abschlussgebühren, wenn Ihre Mitarbeiter Bausparverträge für sich oder ihre Angehörigen abschließen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt sich auf den Standpunkt, der Verzicht auf die Gebühren sei bei Ihren Mitarbeitern beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Urteil des BSG kann hier helfen.
14.02.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Beauftragt der Geschädigte nach einer 130-Prozent-Reparatur einen Schadengutachter, damit dieser bestätigt, dass die Reparatur vollständig und fachgerecht ausgeführt wurde, muss der Schädiger die dafür ...
14.02.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Auch bei klassengleicher Anmietung eines Ersatzfahrzeugs muss sich der Geschädigte unter Umständen keinen Abzug ersparter Eigenkosten von drei bis zehn Prozent der Mietwagenkosten gefallen lassen, entschied das AG ...
14.02.2018 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
„Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.“ So steht es in § 215 Abs. 1 S. 1 VVG. Diese Vorschrift gilt auch für juristische Personen, so der BGH.