14.02.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Die Erstellung eines Reparaturablaufplans ist nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür (hier 59,90 Euro) an den Geschädigten erstatten.
13.02.2018 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
12.02.2018 · Fachbeitrag ·
KapitalAnlagen
Die Besteuerung in- und ausländischer Fonds sowie ihrer Anleger hat sich durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung („InvStRefG“) seit dem 01.01.2018 grundlegend geändert. Lernen Sie im WVM die ...
Schwerpunkt
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12.02.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Ab 25.05.2018 sind die darin enthaltenen Anforderungen in Deutschland umzusetzen. Der WVM erläutert nachfolgend die Neuerungen, die auf Sie als ...
12.02.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich wirksam, dass der Barlohn verringert wird und im Gegenzug weitere lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen gewährt werden, nimmt der ...
Schwerpunkt
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08.02.2018 · Fachbeitrag ·
Mindestlohn
Rund um die Vergütung von Mitarbeitern im Maklerunternehmen taucht regelmäßig die Frage auf, ob und, wenn ja, wie Provisionen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Lesen Sie nachfolgend die Antwort.
06.02.2018 · Nachricht ·
Haftpflichtversicherung
Zahlt der gegnerische Haftpflichtversicherer einem Gewerbetreibenden nach einem Verkehrsunfall eine Nettoverdienstausfallentschädigung zzgl. der hierauf entfallenden Einkommensteuer, so ist auch letztere Zahlung eine steuerpflichtige Entschädigung für entgangene Einnahmen. Zu dieser Ansicht ist das FG Baden-Württemberg gelangt.