02.03.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Wichtige Mitarbeiter binden, verdiente Mitarbeiter belohnen und gleich noch Werbung für die eigene Versicherungsagentur machen – diesen Dreiklang erreichen Sie mit dem Modell „Mitarbeiter als Markenbotschafter“. Konkret: Mieten Sie einfach eine Werbefläche am Privat-Pkw Ihres Mitarbeiters und zahlen Sie ihm dafür ein Entgelt. Beträgt das maximal 255,99 Euro im Jahr, kommt es bei Ihrem Mitarbeiter in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei an.
01.03.2016 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Schließen Sie mit einem Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres ab, kann er in diesem Jahr keinen Vollurlaubsanspruch für das ganze Jahr erwerben. Ihm steht nur der Anspruch auf ...
29.02.2016 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit auch für privates Internet-Surfen nutzt, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren.
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Endet bei Vorliegen der Voraussetzungen für die „Rente mit 63“ ein Arbeitsverhältnis automatisch? Inwieweit ist ein Hinzuverdienst zur „Rente mit 63“ möglich? Zwei Fragen, die der folgende Beitrag beantwortet.
14.12.2015 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch/Krankenversicherung
Für Agenturinhaber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie auf den Ausgleichsanspruch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) entrichten ...
Schwerpunkt
Beitrag
09.12.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die folgende Aufstellung verschafft Ihrer Lohnbuchhaltung einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die sich seit 1. Januar 2016 auf die Verfahrensabläufe bei der Ermittlung und Abführung der Lohnsteuer ...
04.12.2015 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Inhalt und Wortlaut eines Arbeitszeugnisses legen Sie als Arbeitgeber fest. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen. Will er eine überdurchschnittliche Bewertung im Zeugnis erreichen, also entsprechend der Schulnote „sehr gut“ oder „gut“, muss er konkrete Anhaltspunkte für eine bessere Bewertung darlegen. Das hat das Arbeitsgericht Dortmund zulasten der Mitarbeiterin entschieden.