31.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Bei der Kündigung von selbstständigen Vermittlern oder angestelltem Personal gibt es immer wieder Streit, ob die Form der Kündigungserklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Weicht die Kündigung von zwingenden Vorschriften ab, ist sie unwirksam. Neu entfacht hat den Streit jetzt ein Urteil des OLG München, wonach einem Handelsvertreter auch per E-Mail gekündigt werden kann.
24.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Personen, die Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung geltend machen wollen, weil sie bei einer Bewerbung abgelehnt wurden, müssen die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ...
17.08.2012 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Ein Arbeitnehmer, der vor Ablauf einer betrieblichen Direktversicherung diese an einen Dritten verkauft, schuldet der Krankenversicherung keinen Beitrag aus dem später an den Dritten ausgezahlten Kapitalbetrag.
16.08.2012 · Fachbeitrag ·
Agentur-Organisation
Der BGH hat der Abzocke mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen eine Absage erteilt. Nicht Vertragsbestandteil wird eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis, wenn sie drucktechnisch im Antragsformular so unauffällig eingefügt ist, dass sie der Gewerbetreibende dort nicht vermutet (BGH, Urteil vom 26.7.2012, Az. VII ZR 262/11; Abruf-Nr. 122454 ).
08.08.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Ohne besondere vertragliche Vereinbarung sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihre Organisationsgewalt so auszuüben, dass sich die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner angestellter ...
03.08.2012 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Wer gesundheitliche Beschwerden hat, die durch den Beruf hervorgerufen werden, sollte sich unbedingt eine Berufskrankheit attestieren lassen. Das bringt erhebliche steuerliche Vorteile. Und die Gerichte werden zunehmend ...
03.08.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Soll die Tochter die väterliche GmbH übernehmen und erhält sie deshalb sukzessive erst 30, dann 49 und am Ende 51 Prozent der GmbH-Anteile, übt sie als Geschäftsführerin der GmbH erst mit der Übertragung der Mehrheit der Anteile eine selbstständige Tätigkeit aus und ist sozialversicherungsfrei. Davor hat sie nach Ansicht des LSG Saarland den Status einer Arbeitnehmerin und ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragspflichtig.