04.10.2019 · Nachricht ·
Betriebsausgaben
Begleitet die Ehefrau den Ehegatten auf beruflichen Reisen, sind Aufwendungen, die auf die Frau entfallen, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das FG Münster. Das FG kann sich eine andere Entscheidung nur für den Fall vorstellen, dass der Ehegatte fachlich vorgebildet ist oder zum Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steht. Das will der Unterlegene so nicht hinnehmen. Er wehrt sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH.
02.10.2019 · Nachricht ·
Lohnabrechnung
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekannt gemacht. Inhaltlich hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum etwas geändert.
26.09.2019 · Nachricht ·
Investitionsabzugsbetrag
Das BMF hat ein für GbR erfreuliches BFH-Urteil zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags umgesetzt: Bei Personengesellschaften können Ansparabschreibungen sowohl im Gesamthands- als auch im Sonderbetriebsvermögen ...
23.09.2019 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Das hat der BFH entschieden. Es handle sich um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.
23.09.2019 · Nachricht ·
Lebensversicherung
Die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung von Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist verfassungsgemäß. So sieht es das FG Münster.
20.09.2019 · Nachricht ·
Finanzierung
Nimmt der Steuerzahler ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, das er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus ...
19.09.2019 · Nachricht ·
Investitionsabzugsbetrag
Können Sie einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für einen Pkw nur dann ansetzen, wenn Sie über ein Fahrtenbuch nachweisen, dass Sie den Pkw nahezu ausschließlich betrieblich genutzt haben? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VIII R 24/19 befassen.