29.03.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung/Riester-Rente
Die Abfindung einer Kleinbetragsrente statt einer ursprünglich vorgesehenen monatlichen Rentenzahlung ist keine schädliche Verwendung. Das hat zur Folge, dass die gewährten Zulagen nicht zurückzuzahlen und auch nicht von der Besteuerung auszunehmen sind. Die Abfindung der Kleinbetragsrente ist in voller Höhe steuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG. Das hat das FG Köln für einen Fall aus dem Jahr 2015 entschieden.
21.03.2018 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Versicherungsagenturen können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine gebührenfreie ...
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20.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge/Betriebsausgaben
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat jedenfalls ...
19.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge
Ist ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen? Das will ein Unternehmer vom BVerfG wissen. Er hat gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt.
13.03.2018 · Nachricht ·
Basisrente
Bei einem kombinierten Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsvertrag liegt keine ergänzende Absicherung der BU vor, wenn zwischen der Auszahlung der beiden Rentenbestandteile eine zeitliche Zäsur besteht.
09.03.2018 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Nutzen Sie ein Importfahrzeug als Betriebs-Pkw, für das es keinen inländischen Bruttolistenpreis gibt und das auch nicht mit einem inländischen Kfz vergleichbar ist, darf das Finanzamt den Bruttolistenpreis schätzen ...
08.03.2018 · Nachricht ·
Arbeitszeitkonten
Führen Einzahlungen bzw. Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto bei einem GmbH-Geschäftsführer zum Zufluss von Arbeitslohn? Die Finanzverwaltung meint ja, verschiedene Finanzgerichte meinen nein. Letztlich entscheiden muss es nun der BFH.