12.03.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Die Aufzeichnungserleichterungen im Lohnkonto sollen um zwei Anwendungsfälle erweitert werden. So steht es im Referentenentwurf der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Betroffen sind die steuerfreie Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (§ 3 Nr. 37 EStG) und die steuerfreie Nutzung von Stromtankstellen im Betrieb des Arbeitgebers
(§ 3 Nr. 46 EStG).
06.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 01.01.2020 gelten nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine als Sachbezug und sind im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze begünstigt. WVV geht der Frage nach, welche Gestaltungen noch begünstigt sind.
05.03.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Wohnraum unentgeltlich oder verbilligt überlassen oder diesen bezuschussen. Dieser Sachbezug ist prinzipiell steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Seit dem 01.01.
Schwerpunkt
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02.03.2020 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung, wenn die Vermittlung von Versicherungsverträgen mit weiteren Leistungen des Vermittlers kombiniert wird, die ansonsten nicht umsatzsteuerbefreit wären? Gelten diese ...
Schwerpunkt
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02.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterschiedliche Leistungen gewähren, je nachdem welches Verkehrsmittel der Mitarbeiter nutzt.
11.02.2020 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Der Gesetzgeber hat ein neues steuerliches Förderprogramm installiert, um durch die energetische Sanierung bei selbstgenutztem Wohneigentum etwas zum Klimaschutz beizutragen. WVV erläutert Ihnen, welche ...
10.02.2020 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Vermeiden Sie tunlichst, dass gegen Sie ein Schätzungsbescheid erlassen wird. Auch wenn rechtlich noch Handlungsmöglichkeiten bestehen, fällt einem die Untätigkeit bei Abgabe der Steuererklärung in der Zukunft schnell auf die Füße. Zudem besteht das Risiko, dass die geschätzte Steuer einen Monat nach Bekanntgabe unabänderlich feststeht. Das musste jüngst ein Steuerzahler vom FG Bremen erfahren.