21.02.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen es hinnehmen, dass Auszahlungen aus einer Direktversicherung auch dann in die Bemessung der Beiträge für die Krankenversicherung (KV) einbezogen werden, wenn die Zahlungen zum Teil auf eigenen Leistungen beruhen. Das hat das LSG Rheinland Pfalz für zwei Fälle entschieden.
14.02.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Will ein Versicherer einer Mehrheit von Versicherungsnehmern, die mit einer Folgeprämie in Zahlungsverzug sind, eine Frist zur Zahlung setzen, muss er jeden Versicherungsnehmer einzeln anschreiben, auch wenn diese ...
05.02.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben (§ 7a Abs. 1 SGB IV).
04.02.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das OLG Stuttgart hat – wie schon die Vorinstanz – eine Überschussklausel in den Riester-Rentenverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt und der Allianz verboten, die Klausel weiterzunutzen.
17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Einem Rechtsschutzversicherer kann es nicht untersagt werden, auf dieRückstufung eines Kunden in einem Schadenfreiheitsbonussystem zu verzichten, wenn der Kunde der Empfehlung des Versicherers folgt, einen ...
17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung kann die Mitversicherung für ein volljähriges Kindes auch dann wirksam kündigen, wenn er keinen Nachweis für eine nahtlose Anschlussversicherung des Kindes ...
17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Bei einer großen Zahl unzufriedener Kunden von Lebensversicherungen könnte ein Urteil des EuGH eine Widerrufs-Lawine auslösen mit der Folge, dass die Verträge komplett rückabgewickelt werden müssten. Betroffen sind alle zwischen 1994 und 2007 im Policen-Modell abgeschlossenen Lebensversicherungen, bei denen die Kunden die Unterlagen nicht vollständig erhalten haben und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.