25.03.2020 · Nachricht ·
Altersversorgung
Arbeitgeber haben keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilen sie jedoch Auskünfte, ohne dazu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haften sie für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Dies hat das BAG allgemein klargestellt. Im konkreten Fall hat das BAG die Haftung bei einer Entgeltumwandlungsvereinbarung aber abgelehnt.
25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Krankenversicherung
Handelt es sich bei Zuwendungen des Arbeitgebers in Form einer betrieblichen Kranken(zusatz)versicherung (bKV) um Sachlohn und kann damit die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden? Die Antwort auf diese Frage ...
25.03.2020 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
18.03.2020 · Nachricht ·
Kundeninformation
Die Kundin eines Baumarkts, die im Gartenbereich des Markts über einen am Boden liegenden Gartenschlauch stürzt, kann kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Baumarkts verlangen. Denn das Verfangen im Gartenschlauch unterfällt dem allgemeinen Lebensrisiko. Dass der Gartencenter den Schlauch während der Bewässerung der Blumen sichert, kann nicht erwartet werden (AG München, Urteil vom 09.10.2019, Az. 122 C 9106/19, Abruf-Nr. 214797 , rechtskräftig).
15.01.2020 · Nachricht ·
Sozialversicherung
Das SG Karlsruhe hat drei wichtige Aussagen zur Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern getroffen.
Schwerpunkt
Beitrag
13.01.2020 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung/Betriebliche altersversorgung
Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Betriebsrentner müssen seitdem weniger Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen (WVV 1/2020, Seite 9).
04.12.2019 · Fachbeitrag ·
Altersvorsersorgung/Krankenversicherung
Ab 2020 werden alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Sie müssen dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159,25 Euro liegt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.