17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Aufteilung der Aufwendungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in einen privat und einen beruflich bzw. betrieblich veranlassten Anteil mit dem Ziel, letzteren als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzuziehen, kommt nicht in Betracht. Denn mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird das private Risiko der Sicherung des Lebensunterhalts abgesichert. Mit diesem Argument hat der BFH eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (BFH, Beschluss vom 15.10.2013, Az. VI B 20/13; ...
17.01.2014 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Lässt sich ein Versicherungsvertreter, der seine Agenturbindung gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN) offenlegt, für die Beratung und die Vermittlung einer Netto-Police vom VN eine eigenständige Vergütung ...
16.01.2014 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung (LV), die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen führt, können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ...
16.01.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Als Arbeitgeber müssen Sie in diesem Jahr erstmals die Jahresmeldung mit dem Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis spätestens zum 15. Februar der Rentenversicherung melden. Der bisherige Abgabetermin (15. April) wurde um zwei Monate vorverlegt.
15.01.2014 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit der Frage, wann ein Berufsunfähigkeitsversicherer aufgrund falsch beantworteter Gesundheitsfragen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, hat sich das OLG Karlsruhe auseinandergesetzt.
15.01.2014 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Noch nicht verbrauchte Altverluste aus Kapitalvermögen sind ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinnen) nach § 23 EStG verrechenbar. Altverluste wirken sich ab 2014 also ...
15.01.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Bei der Lohnabrechnung müssen Sie seit 1. Januar 2014 mit neuen Werten rechnen. Denn die Sachbezugswerte für Verpflegung sind zum 1. Januar 2014 geringfügig gestiegen. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen beträgt nun 3,00 Euro. Für das Frühstück gelten neuerdings 1,63 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt künftig 7,63 Euro.