06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender fasst Ihre Termine für 2012 übersichtlich zusammen.
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Die Sparanteilszinsen, die im Kaufpreis für eine bestehende Lebensversicherung enthalten sind, kann der Käufer weder als vorweggenommene Werbungskosten noch als negative Kapitaleinnahmen geltend machen.
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Abfindungen werden seit 2006 fast so hoch besteuert wie normale Einkünfte. Die Fünftel-Regelung ist nicht mehr als ein Trostpflaster. Gut zu wissen, dass es für Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersversorgung ...
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Gerade in Zeiten hoher Kraftstoffkosten werden viele Auszubildende erheblich durch die Fahrtkosten zur Agentur und zur Berufsschule belastet. Viele Agenturinhaber suchen nach steuergünstigen Möglichkeiten, sich an den Aufwendungen zu beteiligen, um die Auszubildenden zu entlasten. Lernen Sie die steuergünstigen Gestaltungen kennen.
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Steuertipps
In den verbleibenden Wochen des Steuerjahrs 2011 können Sie noch zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um Ihre Steuerlast gezielt zu mindern, sich steuerliche Vergünstigungen zu sichern oder um auf Steueränderungen zu ...
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
In einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung hat das FG Düsseldorf die Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 als zweifelhaft eingestuft.
06.12.2011 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Wird die zu versteuernde Privatnutzung des Betriebs-Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt, darf das Finanzamt nach Ansicht des FG Niedersachsen den Bruttolistenpreis des Pkw im Zeitpunkt der Erstzulassung als Bemessungsgrundlage annehmen. Einer Kürzung der Bemessungsgrundlage um 20 Prozent, weil der Handel Rabatt gewährt oder weil ein Gebrauchtfahrzeug erworben wurde, erteilte das FG eine Absage.