15.05.2018 · Nachricht ·
Lebensversicherung
Ein Steuerzahler, der dauerhaft weniger als den monatlich unpfändbaren Betrag zur Verfügung hat, muss die Kapitalauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag aus Billigkeitsgründen nicht versteuern. Das hat das FG Niedersachsen für eine Lebensversicherung entschieden, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden war und die nun fällig wurde. Unser Schwesterinformationsdienst SSP Steuern sparen professionell erläutert, wer begünstigt ist und welche Schritte er ergreifen sollte.
15.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die ...
15.05.2018 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten/Betriebsausgaben
Schaffen Sie einen teuren Betriebs-Pkw für Ihre Agentur an, kann es zu Diskussionen mit Ihrem Finanzamt kommen. Der Grund: Fahrzeugkosten sind nicht absetzbar, wenn sie zum unangemessenen Repräsentationsaufwand ...
14.05.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Stellen Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter in der Versicherungsagentur eine BahnCard und darf Ihr Mitarbeiter diese dienstlich und privat nutzen, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob und wann dies lohnsteuerfrei möglich ist. Nutzt der Mitarbeiter seine private Monatskarte auch für dienstliche Fahrten, können Sie ihm seine Ausgaben auch steuerfrei erstatten. Das hängt von den jeweiligen Gestaltungen ab.
09.05.2018 · Nachricht ·
Lebensversicherung/Finanzierungs-LV
Führt die Mitfinanzierung von über der Bagatellgrenze von 2.556 Euro liegenden Bereitstellungszinsen im Rahmen eines Umschuldungsdarlehens zu einer steuerschädlichen Darlehensverwendung? Sind in der Folge die Zinsen ...
Schwerpunkt
Beitrag
09.05.2018 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In Arbeitsverträgen mit zusätzlicher Provisionsvergütung tickt aufgrund der Rechtsprechung des BAG eine Zeitbombe. Denn das BAG hat eine Provisions- und Provisionsrückzahlungsklausel sowie eine Klausel zum ...
08.05.2018 · Nachricht ·
Kapitalanlagen
Beim Kauf und Verkauf von Bitcoins greifen normalerweise die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft. Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mehr als 1 Jahr vergangen ist. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Sie Bitcoins über einschlägige Börsen an andere Händler verleihen. Dann bleiben Veräußerungsgewinne nur dann steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf 10 Jahre vergangen sind.