01.10.2007 | Abgeltungssteuer
Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer für den Zahnarzt als Kapitalanleger
Am 6. Juni 2007 hat der Bundesrat der Unternehmensteuerreform 2008 und damit auch der so genannten Abgeltungssteuer zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungssteuer für Kapital- sowie für Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren. Die neuen Besteuerungsregeln haben wir im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr.6/2007, S. 11 ff., bereits dargestellt. Dieser Beitrag beleuchtet nun die konkreten Auswirkungen aus Sicht des Kapitalanlegers.
Auswirkungen auf die Steuerprogression
Mit der ab dem Jahr 2009 wirksam werdenden Abgeltungssteuer gilt für Erträge aus Kapitalanlagen ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent, der damit deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 42 bzw. 45 Prozent (einschließlich 3 Prozent „Reichensteuer“) liegt. Da Kapitaleinnahmen und -gewinne im privaten Vermögensbereich nur noch der separaten Abgeltungssteuer unterliegen, werden sie künftig im Steuerbescheid nicht mehr aufgeführt. Hierdurch ergeben sich geringere Gesamteinkünfte, die zu einer Minderung der Progression (je höher die Einkünfte, desto höher der Steuersatz) zum Beispiel für freiberufliche Einkünfte oder Mieten führen können. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz allerdings unter 25 Prozent und damit unter dem Abgeltungssteuersatz, besteht hinsichtlich der Kapitaleinnahmen und -gewinne ein Veranlagungswahlrecht.
Auswirkungen auf einzelne Kapitalanlagen
Durch die Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der Kapitalanlagen vollständig verändert. Der pauschale Steuersatz von 25 Prozent erscheint auf den ersten Blick verlockend. Da aber auch das für Dividenden geltende Halbeinkünfteverfahren abgeschafft wird und Kursgewinne neuerdings stets steuerpflichtig sind, ergeben sich auch erhebliche Nachteile. Im Folgenden werden die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf gängige Anlageformen vorgestellt:
Zinserträge aus Sparbuch, Festgeld, festverzinslichen Wertpapieren
Diese Anlagen bringen – in erster Linie – Zinserträge. Hiervon sind zukünftig pauschal 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) anstelle des bisherigen persönlichen Steuersatzes von bis zu 45 Prozent abzuführen. Für Spitzenverdiener werden festverzinsliche Anlagen aus steuerlicher Sicht an Attraktivität gewinnen.
Dividenden durch Aktien, GmbH-Beteiligungen oder Aktienfonds
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