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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Abrechnung

    BGH entscheidet über Abrechenbarkeit von Einmalinstrumenten und Lagerkosten

    | Stein des Anstoßes für Beihilfestellen und Versicherungen war oft die Berechnung von Materialkosten für Instrumente oder sonstigen Praxisbedarf (zum Beispiel Op-Sets), die mit der einmaligen Behandlung verbraucht waren. Umstritten war zudem die Abrechnung von Lagerhaltungskosten, den so genannten Bevorratungszuschlägen. Diese Punkte wurden nun durch den Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. Mai 2004 (Az: III ZR 264 03) höchstrichterlich geklärt. Die Entscheidung lässt sich wie folgt zusammenfassen: |