01.02.2001 · Fachbeitrag · Abschreibung
Bundesfinanzministerium lehnt „Billigkeitsregelung“ bei Ansparabschreibungen der Jahre 1999 und 2000 ab
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 12/2000 hat Steuerberater Thomas Schmidt auf den Seiten 4 bis 6 über die Änderungen bei der Ansparabschreibung berichtet. Wichtigster Punkt: Vom 1. Januar 2001 an ist die Ansparabschreibung nur noch in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Investitionsgutes zulässig (bisher 50 Prozent), da auch die degressive Abschreibung um 10 Prozent - nämlich von 30 auf 20 Prozent - reduziert wurde. |
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