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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Abschreibung

    Die nachträgliche Vornahme einer Ansparabschreibung ist nicht unbefristet möglich

    | Das „Nachschieben“ einer Ansparabschreibung wird gelegentlich als steuerliches Gestaltungsmittel genutzt, um zum Beispiel drohende Steuernachzahlungen auf Grund einer Betriebsprüfung zumindest teilweise zu kompensieren. |