01.10.2003 · Fachbeitrag · Abschreibung
Erhöhung der Ansparabschreibung kann die Eigenheimzulage retten
| Die Bildung bzw. Erhöhung einer Ansparabschreibung ist auch zulässig, wenn sie dazu dient, die Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage einzuhalten (für zusammen veranlagte Ehepaare: 163.614 Euro für den „Zwei-Jahres-Zeitraum“ plus 30.678 Euro pro Kind). Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 18. November 2002 (Az: 7626/00 E, Abruf-Nr. 031336 unter www.iww.de) rechtskräftig entschieden. |
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