07.04.2008 | Aktuelle Rechtsprechung
Fortbildungskosten: Beachten Sie die neue Rechtsprechung bei Rückzahlungsklauseln
Qualifiziertes Personal ist ein wichtiger Faktor für effiziente Praxisabläufe und für eine gute zahnmedizinische Versorgung. Den Arbeitnehmern können Fortbildungen höheres Einkommen und beruflichen Aufstieg ermöglichen. Problematisch ist, dass eine gesetzliche Regelung fehlt, die die Rechte und Pflichten bei beruflichen Fortbildungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses regelt. Die Vorgaben kommen daher im Wesentlichen vom Bundesarbeitsgericht (BAG), wobei ein häufiger Streitpunkt die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist. Dieser Beitrag einschließlich eines Mustervertrages erläutert Ihnen die aktuelle Rechtslage.
Der Fortbildungsvertrag
Eine vom Praxisinhaber finanzierte Fortbildungsmaßnahme sollte vertraglich fixiert werden. Aus diesem Fortbildungsvertrag ergeben sich verschiedene Hauptpflichten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf dem vereinbarten Gebiet zu schulen bzw. schulen zu lassen. Dabei müssen die dem Arbeitnehmer vermittelten Kenntnisse diesem zusätzliche Vorteile einbringen, andernfalls liegt eine bloße Einarbeitung vor.
Mittlerweile ist es die Regel, dass der Arbeitgeber während der Zeit der Fortbildung auch das Arbeitsentgelt weiterzahlt. Der Arbeitgeber hat auch die Kosten der Fortbildung zu tragen. Hierzu gehören in der Regel Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie die Kosten der Schulung und Unterweisung selbst.
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