01.09.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
OLG Düsseldorf wies Klage einer Patientin auf Zahlung von 15.000 DM Schmerzensgeld ab
| Den folgenden Fall hatte das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 16. März 2000 (Az: 8 U 123/99) zu entscheiden: Ein Zahnarzt nahm bei einer Patientin zunächst eine Parodontose-Behandlung vor und fertigte anschließend zur Ergänzung vorhandener Lücken im Unter- und Oberkiefer Zahnersatz an. Nach der Einzementierung von Unterkieferbrücken im Bereich der Zähne 35-37 und 45-47 traten dort erhebliche Beschwerden auf. Der Zahnarzt durchbohrte die Kronen der Zähne 45 und 47 und begann mit einer Wurzelbehandlung. Diese konnte er nicht abschließen, weil sich die Patientin wegen anhaltender Schmerzen in die Behandlung eines anderen Zahnarztes begab. |
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