01.03.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
OLG München: 12.000 DM Schmerzensgeld für eine grob fehlerhafte Zahnbehandlung
| So ein Zitat aus einem der beiden Gutachten in einem vom OLG München zu entscheidenden Fall. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass sämtliche von dem Zahnarzt durchgeführten Therapien durch eine völlig insuffiziente Behandlungsplanung sowie -durchführung in allen Teilbereichen der Zahnheilkunde zu massiven Schäden geführt haben. Die Vorschädigungen des gesamten Kausystems und Zahnhalteapparats seien nur unter größten Schwierigkeiten zu lösen und Nachbesserungen seien völlig ausgeschlossen. |
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