01.10.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
SG Marburg: Altersgrenze für Vertragszahnärzte nach wie vor wirksam
Hoffnungen der Vertragszahnärzte, die Altergrenze von 68 Jahren könnte rechtsunwirksam sein, hat das Sozialgericht Marburg mit Beschluss vom 27. August 2007 (Az: S 12 KA 343/07 ER) gedämpft. Das Gericht hält die Altersgrenze auch nach Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte durch das GKV-Wettbewerbsgesetz für wirksam. Selbst eine aufschiebende Wirkung, wie sie das Landessozialgericht Bayern einem Arzt nach dessen Widerspruch gegen die Beendigung gewährt hat (Beschluss vom 20. Juli 2006, Az: L 12 B 835/06 KA, Abruf-Nr. 073064), komme nicht in Betracht. Durch einen Widerspruch könne nämlich die geltende Rechtslage nicht verbessert werden.
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 11 | ID 113103