01.04.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
Untersuchung im Notdienst abgelehnt: 3.000 Euro Geldbuße für Zahnärztin
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 24. Januar 2007 (Az: 13 A 2534/05.T) eine Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe bestätigt, wonach eine Zahnärztin im Notdienst gegen ihre Berufspflichten verstoßen hat.
Im Rahmen des Notdienstes meldete sich der Vater eines zehnjährigen Jungen gegen Mitternacht telefonisch bei der Zahnärztin. Er gab an, dass sein Kind seit zwei Stunden unter Zahnschmerzen leide. Bereits durchgeführte Maßnahmen wie Kühlen, Munddusche, die Anwendung von Corti-Dynexan-Gel sowie die Einnahme von Paracetamol seien erfolglos gewesen. Die Zahnärztin sah jedoch für eine persönliche Untersuchung keine Veranlassung und empfahl eine Untersuchung am kommenden Morgen.
Circa eine Stunde später rief die Mutter des Jungen erneut bei der Zahnärztin an, weil sich die Zahnschmerzen nicht besserten. Die Zahnärztin lehnte jedoch trotz des wiederholten Anrufs nach wie vor eine persönliche Untersuchung ab. Sie sei von einer unkomplizierten Zahnerkrankung ausgegangen, und außerdem hätte sie fernmündlich zu einer symptomatischen und physikalischen Therapie (Schmerzmedikament, Spülen, Kühlen) geraten.
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