08.09.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
Zahnärzte siegen in Honorarstreitigkeiten
Mit zwei aktuellen Urteilen wurden die Rechte des Zahnarztes bei Honorarstreitigkeiten wegen - angeblicher - Behandlungsfehler oder zahntechnischer Mängel gestärkt.
Bei grundloser Ablehnung einer Nachbesserung muss fehlerhafte Prothetik bezahlt werden
Bietet ein Zahnarzt seinem Patienten im Rahmen einer prothetischen Versorgung eine Nachbesserung an, die vom Patienten ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt wird, muss der Patient dennoch die Liquidation des Zahnarztes vollständig bezahlen. So der Beschluss des Landgerichts (LG) Köln vom 4. Mai 2009 (Az: 3 S 45/08, Abruf-Nr. 092865), der eine vorausgegangene Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Gummersbach vom 10. Oktober 2008 (Az: 11C 155/08) bestätigt.
Ein Zahnarzt versorgte seinen Patienten mit einer Brücke, die im Eigenlabor gefertigt wurde. Der Patient verweigerte allerdings die Bezahlung der Rechnung mit der Begründung, dass die Prothese Mängel aufweist. Allerdings lehnte er eine Nachbesserung ab, weil er meinte, diese nicht hinnehmen zu müssen.
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