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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Aktuelles BMF-Schreiben

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen: Zweifelsfragen geklärt

    | Durch die Verlängerung der „Spekulationsfrist“ bei Grundstücken auf zehn Jahre fallen viele private Immobilienveräußerungen in den Anwendungsbereich des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) und müssen versteuert werden. In seinem Schreiben vom 5. Oktober 2000 (Az: IV C 3-S 2256 -263/00) hat nun das Bundesfinanzministerium (BMF) zu diesem Thema Stellung genommen(BStBl. Teil 1, S. 1383). Nachfolgend habe ich die für Sie wichtigsten Punkte des Schreibens zusammengefasst. |