01.04.1998 · Fachbeitrag · Aktuelles Urteil beachten
Vorsicht bei Beteiligung an Labor-GmbH
| Sind Sie Sozius einer Gemeinschaftspraxis, die an einer Labor-GmbH beteiligt ist? Dann sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater aufsuchen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich entschieden, daß die Beteiligung an der Labor-GmbH in bestimmten Fällen zur Gewerblichkeit der freiberuflichen Einkünfte führen kann. Folge: Die Zahnärzte müssen für ihre gesamten Einkünfte aus der Praxistätigkeit Gewerbesteuer zahlen (Urteil vom 13.11.1997, Az: IV R 67/96; Abruf-Nr. 98109) |
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