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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Alterseinkünftegesetz

    Steuerliche Berücksichtigung von Versorgungswerkbeiträgen ab 2005

    | Die Beiträge für die Altersvorsorge können ab 2005 wie bisher als Sonderausgaben abgesetzt werden, allerdings unter deutlich verbesserten Rahmenbedingungen. Die Neuregelung wurde im "Zahnärzte Wirtschaftsdienst Nr. 8/2004, S. 1 ff., bereits ausführlich dargestellt. Beiträge an ein Versorgungswerk (Pflichtbeiträge oder freiwillige) sind immer dann als begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung abzugsfähig (beginnend mit 60 Prozent der Beiträge, maximal 12. 000 Euro bei einem Ledigen), wenn sie Leistungen gewähren, die mit denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind. |