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  • 21.04.2010 | Altersvorsorge

    Betriebliche Altersvorsorge in der Zahnarztpraxis mittels einer Direktversicherung

    von Boris Rahming, Dipl.-Kfm. und Dipl.-Finanzwirt (FH), Berlin

    Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden. Die Praxismitarbeiter haben seit dem 1. Januar 2002 sogar ein Recht auf bAV. Populärste und für die - Größe einer - Zahnarztpraxis geeignetste Form ist die so genannte Direktversicherung. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen anhand einer Beispielpraxis anschaulich, was es mit der bAV in Form der Direktversicherung auf sich hat und welche - finanziellen - Vorteile diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich bringt. Als Grundlage der Erläuterungen dient der folgende Musterfall.  

     

    Musterfall 

    Der 45-jährige Zahnarzt Z lebt in Berlin. Seine Praxis hat drei Helferinnen. Z bietet momentan seinen Angestellten in der Praxis noch keine Möglichkeit der bAV an, seine Helferinnen haben sich aber nun bei ihm danach erkundigt.  

    Grundsätzliches zur Einführung einer bAV

    Grundsätzlich stehen für eine bAV fünf Durchführungswege zur Verfügung:  

     

    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Unterstützungskasse
    • Pensionsfonds (neu seit 1. Januar 2002)
    • Direktzusage/Pensionszusage