01.03.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren
Tipp: Erfragen Sie bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts die Höhe der Gebühren!
| Folgender Fall kam uns jetzt auf den Schreibtisch: Ein Zahnarzt hatte anlässlich eines Streits mit einem Partner seiner Gemeinschaftspraxis anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Nachdem die Angelegenheit erledigt war, wunderte sich Ihr Kollege über die Höhe der Rechnung: Sein Anwalt hatte einen Streitwert von 1 Mio. DM zu Grunde gelegt und verlangte ein Honorar von mehr als 18.000 DM. Dieser Fall zeigt, dass - je nachdem, wie hoch der Streitwert ist - die Gebühren recht hoch sein können. Der Streitwert wiederum richtet sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen von Partnern einer Gemeinschaftspraxis nach der Höhe der Einlagen der Gesellschafter. Damit Sie vor derartigen Überraschungen gefeit sind, sollten Sie vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nach der Höhe der gesetzlichen Gebühren fragen (Eine Honorarvereinbarung außerhalb der gesetzlichen Gebührensätze müsste ohnehin mit Ihnen besprochen, vereinbart und von Ihnen unterschrieben werden.). Übrigens gibt es bei Streitigkeiten über die Höhe der Gebühren auch die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer zu wenden. |
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