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    FK Familienrecht kompakt

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    09.06.2011 | Arbeitgeberleistungen

    Tankgutscheine auch für Minijobber

    Auch Minijobbern, die bereits 400 Euro im Monat verdienen, kann zusätzlich ein Tankgutschein gewährt werden. Da es sich bei dem Tankgutschein um einen Sachbezug handelt, wenn die beschriebenen formalen Voraussetzungen eingehalten sind (siehe hierzu ZWD Nr. 5/2011, S. 14), handelt es sich dabei nicht um Einnahmen des Minijobbers (§ 8 Absatz 2 Satz 9 in Verbindung mit Absatz 1 Einkommensteuergesetz).  

     

    Praxishinweis

    Nicht zulässig wäre es, den Monatsverdienst eines Minijobbers um 44 Euro zu kürzen und anstelle dessen einen Tankgutschein in dieser Höhe zu gewähren. Denn der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 9 | ID 145948

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