01.02.2006 | Arbeitsrecht
Aktuelle Gesetzesvorhaben im Arbeitsrecht
Im Jahr 2006 sind durch den zwischen CDU, CSU und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag insbesondere Änderungen im Arbeitsrecht zu erwarten. Der Zahnarzt sollte diesbezüglich auf dem Laufenden sein, um Maßnahmen der Personalplanung zum günstigsten Zeitpunkt umzusetzen.
Kündigungsrecht
Die wichtigste Änderung ist im Bereich des Kündigungsschutzes zu erwarten. Hier soll die Wartefrist auf zwei Jahre verlängert werden (derzeit sechs Monate). Bei der Wartefrist handelt es sich nicht – wie häufig fälschlich angenommen – um die Probezeit (diese verbleibt bei sechs Monaten). Es handelt sich vielmehr um den Zeitraum, ab dem das Kündigungsschutzgesetz überhaupt erst anwendbar ist. Innerhalb dieser Wartefrist ist eine Kündigung also auch in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) aufgrund der Mitarbeiterzahl grundsätzlich gilt (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst Nr. 2/2004, S. 10), nahezu problemlos möglich. Die strengen Voraussetzungen des KSchG müssen hierbei nicht beachtet werden.
Im Gegenzug wird die Möglichkeit einer befristeten Einstellung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]) ersatzlos gestrichen. Ausgenommen sind hiervon die Existenzgründer, die für neu gegründete Unternehmen – in diesem Fall Praxen – bis zu einer Dauer von vier Jahren eine Befristung ohne Sachgrund vereinbaren können (§ 14 Abs. 2a TzBfG).
Die geplanten Änderungen in den Bereichen Kündigungsschutz und Befristung werden voraussichtlich im Sommer dieses Jahres beschlossen. Einstweilen bleibt es daher noch bei den bisherigen Regelungen.
Antidiskriminierungsgesetz
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