01.05.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
AU-Bescheinigung schon am ersten Tag
| Fehlt ein Arbeitnehmer immer wieder wegen kurzzeitiger Erkrankungen, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer schon für den ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine AU-Bescheinigung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. November 2003 (Az: 6 Sa 463/03) hervor. Normalerweise ist dem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung erst ab dem dritten Tag des Fernbleibens vorzulegen. |
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