01.11.2001 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Europäischer Gerichtshof: Einstellungsverweigerung auf Grund einer Schwangerschaft ist unzulässig
| Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis auf Grund einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nicht - wie dieser bereits versprochen - verlängert, stellt dies eine unzulässige Einstellungsverweigerung dar, so der Europäische Gerichtshof in einer am 4. Oktober 2001 veröffentlichten Entscheidung (Az: C-438/99). |
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