01.11.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Kündigungsfrist: Gleiches Recht für alle!
| In einem Arbeitsverhältnis darf dem Arbeitgeber keine kürzere Kündigungsfrist zustehen als dem Arbeitnehmer. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil von 22. April 2004 (Az: 8 Sa 2051/03) entschieden. In dem zu entscheidenden Fall betrug die Kündigungsfrist für die Arbeitnehmerin sechs Wochen zum Quartalsende, für den Arbeitgeber hingegen nur sechs Wochen zum Monatsende. Das Gericht hielt dies für unzulässig und billigte dem Arbeitgeber nur die längere, für die Arbeitnehmerin geltende Frist zu. |
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