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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Kündigungsschutz nicht durch "Vertrauen"

    | In einem Kleinbetrieb kann sich ein Arbeitnehmer auf die besonderen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes nicht mit der Begründung berufen, durch eine langjährige Beschäftigung auf den Kündigungsschutz vertrauen zu können. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. August 2003 (Az: 2 AZR 333/02; Abruf-Nr. 032830) entschieden. Vergeblich berief sich ein Zahntechniker, dem nach 25-jähriger Beschäftigung gekündigt wurde, auf den besonderen Kündigunsschutz und somit auf die fehlende Sozialauswahl. Nach Ansicht des Gerichts lassen die Regelungen des Gesetzes nicht zu, den Kündigungsschutz nur wegen der Beschäftigungsdauer auszuweiten. Schutz besteht daher nur vor treuwidrigen, auf willkürlichen oder sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen. |