04.06.2009 | Arbeitsrecht
Kurzarbeit - eine Option auch für Zahnarztpraxen?
von Rechtsanwalt Daniel Renger, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund
Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise machen sich auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen bemerkbar. Unter Hinweis auf eine aktuelle Studie der Gesellschaft für Konsumforschung analysiert die Deutsche Bank in ihren „medNachrichten“, dass Zahnärzte den Konjunktureinbruch am ehesten spüren. Nach der Studie
- beabsichtigen 72 Prozent der Befragten, beim Zahnersatz zu sparen.
- erwarten 75 Prozent der 30- bis 49-Jährigen eine umfassende zahnärztliche Beratung zu Einsparmöglichkeiten beim Zahnersatz.
- akzeptiert nur rund ein Viertel der Patienten den ausgewiesenen Selbstkostenanteil ohne Vorbehalt.
- möchte mehr als die Hälfte der Befragten den Zahnersatzanbieter selbst auswählen.
- würden sich mehr als 40 Prozent aus der Gruppe der 14- bis 39-Jährigen bei entsprechenden Einsparmöglichkeiten auch für ausländischen Zahnersatz entscheiden.
Es wird vermutet, dass hochwertige Versorgungsformen vielleicht eher verschoben werden und Patienten ggf. auch auf die prozentual höher bezuschusste Regelversorgung ausweichen.
In dieser Situation stellt sich so manchem Praxisinhaber die Frage, ob er sich bei entsprechenden Auswirkungen durch die Einführung von Kurzarbeit Entlastung bei den Personalkosten verschaffen kann. Durch Neuregelungen zum 1. Februar 2009 ist dieses Instrument auch für Zahnärzte eine zumindest denkbare Option geworden.
Gesetzliche Neuregelungen zu Kurzarbeit
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