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  • 06.02.2008 | Arbeitsrecht

    Muster-Vertrag zur Beschäftigung einer Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teil 2)

    von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Rehborn und Rechtsanwalt Daniel Renger, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund

    In der letzten Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ haben wir damit begonnen, einen Mustervertrag zur Praxisvertretung vorzustellen und zu erläutern. Der erste Teil umfasste Klauseln zum Vertragsgegenstand, zur Eignung und den Pflichten des Praxisvertreters, zur Vergütung und zur Arbeitszeit. Daran anknüpfend befasst sich dieser Beitrag nun mit den weiteren Klauseln des Vertrages.  

     

    An dieser Stelle ist nochmals darauf hinzuweisen, dass der Mustervertrag nur eine allgemeine Formulierungshilfe sein kann. Besondere individuelle Belange der Vertragsparteien können daher nicht berücksichtigt werden. Zur Erstellung eines auf den Einzelfall abgestimmten Vertragswerks sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden. Im Übrigen ist der Mustervertrag lediglich aus Gründen der Vereinfachung in männlicher Sprachfassung formuliert.  

     

    Den kompletten Vertrag mit Erläuterungen finden Sie am Ende des Beitrags.  

     

    Mustervertrag (Fortsetzung)