01.10.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
So vereinbaren Sie eine Rückzahlung von Kosten für Mitarbeiterfortbildungen
| Die Fort- bzw. Weiterbildung des Praxisteams ist unerlässlich, um Mitarbeitern die ständig fortschreitenden technischen und wissenschaftlichen Innovationen zu vermitteln. Unterstützt der Zahnarzt dies auch finanziell, will er natürlich sicherstellen, dass die erworbenen Kenntnisse voll und ganz seiner Praxis zugute kommen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Mitarbeiter unmittelbar oder zeitnah nach einer teuren Fort- oder Weiterbildung aus der Praxis ausscheidet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fort- bzw. Weiterbildung daher mit einer Rückzahlungsvereinbarung verknüpft werden, die bei einer vorzeitigen Kündigung eine volle oder teilweise Rückzahlung der Fortbildungskosten durch den Mitarbeiter vorsieht. Eine derartige Mustervereinbarung finden Sie am Ende des Beitrages. |
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