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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht und Personal

    Elternzeit und anschließende Wiedereingliederung - Rechte und Pflichten

    | Kaum ein arbeitsrechtlicher Komplex ist so praxisrelevant wie die Elternzeit und die anschließende Wiedereingliederung in die Zahn-arztpraxis. Gesetzesänderungen zuletzt zum 1. Januar 2004 haben die Rechte und Pflichten hierzu neu gefasst. Wichtig für den Zahnarzt ist es vor allem, die möglichen Zeiträume der Elternzeit, die Formalien bei der Beantragung von Elternzeit sowie die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zu kennen. Von erheblicher Bedeutung ist schließlich, über die Rechte zur Rückkehr und Wiedereingliederung der Arbeitnehmer/innen informiert zu sein. |