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  • 08.04.2011 | Arbeitszimmer

    BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zum häuslichen Arbeitszimmer

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein umfangreiches Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 veröffentlicht (Schreiben vom 2.3.2011, Az: IV C 6 - S 2145/07/10002; Abruf-Nr. 110868). Das BMF nimmt darin unter anderem Stellung zu folgenden Fragen:  

     

    • Wann bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (voller Kostenabzug)?
    • In welchen Fällen steht für die betriebliche/berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (Abzug von 1.250 Euro)?
    • Wie ist das Arbeitszimmer anzusetzen, wenn es zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte dient?
    • Was gilt, wenn das Arbeitszimmer von mehreren Steuerzahlern, nicht ganzjährig oder zu Ausbildungszwecken genutzt wird?

     

    Online-Service: Damit Sie oder Ihre Familienmitglieder beim Arbeitszimmer keinen Steuer-Euro verschenken, hat die Redaktion unseres „WISO-Steuerbrief“ eine Sonderausgabe zu diesem Thema erstellt. Abonnenten des „Zahneärzte Wirtschaftsdienst“ steht dieser Sonderdruck ebenfalls zur Verfügung. Sie finden ihn in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service/Downloads“ unter „Sonderausgaben“.  

     

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein umfangreiches Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 veröffentlicht (Schreiben vom 2.3.2011, Az: IV C 6 - S 2145/07/10002).