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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Arzt- und Berufsrecht

    Firmenmäßiges Erscheinungsbild ist unzulässig

    | Ein Zahnarzt hat seit 1998 eine Einzelpraxis im Düsseldorfer Stadttor. Hierbei handelt es sich um ein modernes, torähnliches Gebäude in der Nähe des Landtages, in dem auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen seinen Sitz hat. Auf Briefbögen und Visitenkarten warb er in großer Schrift für die „Praxis im Stadttor“, in wesentlich kleinerer Schrift darunter führte er seinen Namen auf. |