06.04.2009 | Arzt- und Berufsrecht
Landgericht Essen: Werbeaussagen auf dent-net-Plattform zum Teil unzulässig
von RA Dr. Robert Kazemi, Sozietät Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, www.heilberuferecht.eu
Das Landgericht (LG) Essen hat am 11. Februar 2009 in einem Eilverfahren (Az: 41 O 5/09) einzelne Werbeaussagen auf der Internetplattform dent-net.de für berufsrechtsswidrig erklärt.
Der Fall: Das LG hatte sich mit der Teilnahme am sogenannten „Dent-net-Verbund“ zu beschäftigen. Zu diesem Netzwerk gehören mehr als 50 Krankenkassen und fast 400 Zahnarztpraxen. Der Verbund stellt seinen Mitgliedern eine Internetplattform zur Verfügung, die von einer Managementgesellschaft unterhalten und betrieben wird. Auf dieser Plattform erhalten die Zahnärzte die Möglichkeit, ihre Praxis und deren Schwerpunkte vorzustellen. Außerdem gibt es eine Zahnarztsuche sowie ein Bewertungssystem, das ein anonymes Urteil über Leistung und Qualität des Zahnarztes erlaubt.
Der „Main-Frame“ der dent-net-Plattform wird arztunabhängig durch den Plattform-Betreiber gesteuert. Dieser reichert sein Angebot mit zahlreichen Werbeaussagen an. Über folgende hatte nun das LG Essen zu urteilen: „Möchten Sie bei Zahnersatz-Versorgungen Kosten sparen, ohne Kompromisse (...) eingehen zu müssen? Wünschen Sie eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung zur Erhaltung Ihrer Zahngesundheit - ohne dafür jedes Mal tief ins eigene Portemonnaie greifen zu müssen? Legen Sie - trotz Preisbewusstsein - großen Wert auf eine fortschrittliche und servicestarke Zahnarztpraxis (...)? Dann sind Sie hier genau richtig.“
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