01.04.2002 · Fachbeitrag · Arzthaftung
3.000 DM Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Einschleifmaßnahmen zur Einpassung von Zahnersatz
| Nimmt ein Zahnarzt erhebliche Einschleifmaßnahmen zur Einpassung von Zahnersatz vor, durch die eine korrekte Okklusion nicht erreicht und stattdessen die Kosmetik durch das Beschleifen bis auf die Keramikgrundmasse beeinträchtigt wird sowie Keramikverblendungen beschädigt werden, liegt ein Behandlungsfehler vor, der ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 DM rechtfertigen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 14. August 2001 (Az: 5 U 36/01) entschieden. |
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